Grundsätzlich sind Balkonkraftwerk Leistungen bis 600 Watt genehmigt und müssen nicht gesondert genehmigt, sondern nur beim Netzanbieter Angemeldet werden. Für höhere Leistungen müssen die Anlagen von einer Fachkraft (Elektriker) installiert und angemeldet werden. Es wird empfohlen, Absprachen mit Miteigentümern in (WEG) Wohneigentümergemeinschaften zu treffen, falls die Anlage die Optik der Architektur verändern könnte.
Anlagen mit mehr Leistung (Wechselrichter mit mehr als 600 Watt) müssen und sollten nur durch eine Fachkraft installiert werden.
Hier greifen auch diverse andere Regeln.