Grundlagen für Balkonkraftwerke – Was Sie 2024 wissen müssen

Grundlagen für Balkonkraftwerke – Was Sie 2024 wissen müssen

Steckersolar-Geräte, auch bekannt als Balkonkraftwerke oder Plug-In-Solaranlagen, erfreuen sich wachsender Beliebtheit. In diesem Artikel beleuchten wir die Rahmenbedingungen, die für die Nutzung dieser innovativen Technik unerlässlich sind.

Rechtliche Einordnung von Steckersolar-Geräten 2024

EEG-Anlagen und ihre Regularien

Steckersolar-Geräte fallen unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG schreibt normative Vorgaben vor, die für alle Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien gelten. Dies umfasst nicht nur herkömmlich installierte Anlagen, sondern auch solche, die mittels Stecker unkompliziert an das häusliche Stromnetz angebunden werden können. Spezifische gesetzliche Unterscheidungen für letztgenannte gibt es bisher nicht.

Neuartige Bestimmungen im Anflug

Die Bundesregierung hat Erleichterungen im Umgang mit Steckersolar-Geräten ins Auge gefasst, die im Rahmen des "Solarpaket I" vorgesehen sind. Die Umsetzung dieser gesetzlichen Vereinfachungen ist in der Pipeline und könnte voraussichtlich Anfang 2024, eventuell sogar im ersten Quartal, rechtskräftig werden.

Technische Standards für die Sicherheit

VDE-Normen als Richtschnur

Für die Installation und Inbetriebnahme von Steckersolar-Geräten gibt es klare technische Standards. Essentiell ist die Einhaltung der DIN VDE 0100-551-1, eine Norm, die insbesondere die sichere Installation elektrischer Anlagen betrifft. Darüber hinaus schreibt die Anwendungsregel VDE AR-N 4105 vor, dass bis zu einer Wechselrichterleistung von höchstens 600 Watt eine vereinfachte Anmeldung durch die Nutzer:innen – ohne Beteiligung einer Elektrofachkraft – ausreichend ist. Somit kann jede:r Verbraucher:in ein kompatibles Steckersolar-Gerät ohne großen Aufwand selbst installieren und betreiben.

Heutige Praxis: Was geht, was nicht?

In der aktuellen Lage gibt es bereits freigegebene Möglichkeiten sowie Einschränkungen. Zum detaillierten Verständnis der derzeitigen Lage in Bezug auf Steckersolar-Einheiten verweisen wir gerne auf einen weiterführenden Artikel, der die derzeitigen Rahmenbedingungen ausführlich behandelt.

Durch Steckersolar-Systeme lässt sich aktiv ein Beitrag zur Energiewende leisten. Ihr Potenzial für dezentrale Energieversorgung wird zunehmend anerkannt und dementsprechend regulativ erleichtert. Diese Entwicklungen sind ermutigende Zeichen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Energiepolitik, bei der auch Einzelpersonen mit relativ einfachen Mitteln einen Unterschied machen können.

Aktuelle Regelungen für Wechselrichter, Solarmodule und Steckersolar-Systeme:

Verwendung von Wechselrichtern:

  • Gestattet ist gegenwärtig der Einsatz von Wechselrichtern mit einer Leistung von 800 Watt, sofern diese auf 600 Watt beschränkt werden.
  • Nicht zulässig sind Wechselrichter mit 800 Watt ohne entsprechende Leistungsbegrenzung.

Genehmigung für Solarmodule:

  • Solarmodule mit einer Gesamtleistung bis zu 2.000 Watt dürfen eingesetzt werden.

Steckersolar-Geräte und Vergütungen:

  • Es gibt eine Einspeisevergütung für Steckersolar-Geräte.
  • Die Verwendung des Schuko-Steckers ist unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.
  • Der Einbau von Standard-Solarmodulen ist auch in einer Höhe von über vier Metern erlaubt.
  • Steckersolar-Geräte können in die Hausratversicherung integriert werden.

Einschränkungen:

  • Alte Stromzähler, die rückwärts laufen, sind nicht gestattet.
  • Eine vereinfachte Anmeldung solcher Systeme bei der Bundesnetzagentur ist derzeit nicht möglich.
  • Ebenso ist ein Verzicht auf die Anmeldung beim Netzbetreiber noch nicht machbar.
  • Die Einhaltung der Produktnorm für Steckersolar ist noch nicht umsetzbar.
  • Eine separate Erfassung der Energieerzeugung von Steckersolar-Systemen und PV-Dachanlagen ist momentan nicht möglich.
  • Für die vereinfachte Zustimmung von Vermietenden oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gibt es noch keine Privilegierung.

Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung den aktuellen Stand der Regelungen reflektiert und Änderungen unterliegen kann.