Neue Ära für Balkonkraftwerke ab 2024: Einfacher, stärker, für jeden zugänglich
Die Zukunft sieht strahlend aus für Fans von erneuerbaren Energien und speziell für Anhänger der Balkonsolaranlagen. Ab dem 1. Januar 2024 treten neue Regelungen in Kraft, die eine Welle der Veränderungen mit sich bringen und den Einsatz von Plug-and-Play-Solaranlagen beträchtlich vereinfachen werden.
Aktuell sind folgende Punkte geplant.
- Wechselrichterleistung von 600 Watt auf 800 Watt angehoben
- Wechselrichter mit Solarzellen von bis zu 2.000 Watt
- Die doppelte Anmeldung bei Marktstammdatenregister und Netzbetreiber entfällt. Meldung nur noch im Marktstammdatenregister nötig.
- Rücklaufende Stromzähler werden ab jetzt akzeptiert.
- Recht auf ein Balkonkraftwerk für Mieter als privilegierte Maßnahme im WEG/BGB
Erweiterte Kapazitäten für grüne Energie
Eine der auffallendsten Neuerungen betrifft die Wechselrichterleistung. Während die bisherige Obergrenze für die Einspeiseleistung auf 600 Watt beschränkt war, wird diese Grenze nun auf 800 Watt angehoben. Das bedeutet, dass private Haushalte mehr Strom aus Sonnenenergie für den Eigenbedarf erzeugen und ins lokale Netz einspeisen können. Parallel dazu wird es möglich sein, Wechselrichter mit Solarzellen von bis zu 2.000 Watt Leistung zu verbinden, gewiss ein entscheidender Schritt zur Steigerung der Energieeffizienz.
Vereinfachung des Bürokratie-Dschungels
Die administrative Last, die potenzielle Betreiber von Balkonsolaranlagen bisher abschreckte, wird erheblich leichter. Die doppelte Anmeldung bei Marktstammdatenregister und Netzbetreiber entfällt. Für eine Anlage wird nur noch eine reduzierte Registrierung im Marktstammdatenregister erforderlich sein, woraufhin automatisch die Netzbetreiber informiert werden. Die damit einhergehende Verringerung der bürokratischen Hürden öffnet die Türen für mehr Bürger, die in die Solarstromerzeugung einsteigen möchten.
Neue Regelungen für Mieter
Ein besonders spannender Aspekt der Reformen ist die mögliche Vereinfachung für Mieter. Ein neuer Gesetzesentwurf, dessen Verabschiedung für Ende September 2023 anvisiert ist, könnte es Mietern ermöglichen, Balkonkraftwerke ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters zu installieren. Diese Änderung würde das Recht der Mieter auf nachhaltige Stromerzeugung stärken und könnte das Interesse an Balkonkraftwerken noch weiter erhöhen.
Der Stromzähler geht mit der Zeit
Ein weiterer positiver Aspekt der Neuregelung ist die Toleranz gegenüber rückwärtslaufenden Stromzählern. Bisher galt dies als Hürde, da viele Zähler nach altem Standard dies technisch ermöglichten, was jedoch gesetzlich nicht gestattet war. Ab 2024 dürfen vorhandene Zähler offiziell rückwärts laufen, bis der Netzbetreiber entscheidet, ob ein Austausch notwendig ist.
Zusammenfassung der Änderung für Balkonsolar ab 2024
Die angekündigten Veränderungen zum Jahr 2024 weisen deutlich in eine Zukunft, in der nachhaltige Energieerzeugung nicht nur gefördert, sondern aktiv erleichtert wird. Diese Erneuerungen signalisieren eine klare Anerkennung der Bedeutung und des Wertes von erneuerbaren Energiequellen und individueller Handlungsfähigkeit. Es ist ein Aufruf zum Handeln für alle, die bisher gezögert haben – bald könnte es einfacher denn je sein, sich für die Sonnenkraft auf dem eigenen Balkon zu entscheiden.
Berichte weisen darauf hin, dass Lockerungen bei den Bauvorschriften für Glas-Solarmodule anstehen, welche die bisherige Beschränkung auf eine Einbauhöhe von maximal vier Metern aufheben könnten. Die strengen Sicherheitsanforderungen für höher gelegene Installationen, die spezielle bauaufsichtliche Zulassungen erfordern, sollen vereinfacht werden. Dies könnte das langwierige und teure Zulassungsverfahren für Produzenten erleichtern und die illegale Praxis der Installation oberhalb der vorgeschriebenen Höhengrenze beenden.
Artikel von Golem: Mieter gewinnt Klage -https://www.golem.de/news/balkonkraftwerke-mieter-gewinnt-klage-gegen-zu-hohe-auflagen-2310-178624.html
Stellungnahme
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.
ARD Kommentar zu Solarpaket der Bundesregierung.