Du wohnst zur Miete und möchtest ein Balkonkraftwerk installieren – aber du fragst dich, ob dein Vermieter das überhaupt erlauben muss? Die gute Nachricht: Seit der Gesetzesänderung 2024 haben Mieter in Deutschland deutlich mehr Rechte als früher. Wir erklären dir, was sich geändert hat, wie du die Genehmigung bekommst und was du tun kannst, wenn dein Vermieter trotzdem nein sagt.
Was hat sich 2024 geändert?
Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland eine neue Rechtslage für Balkonkraftwerke in Mietwohnungen. Der Gesetzgeber hat das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) angepasst: Balkonkraftwerke wurden ausdrücklich als sogenannte „privilegierte Maßnahmen" eingestuft.
Das bedeutet konkret: Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) dürfen die Installation eines Balkonkraftwerks nicht mehr grundsätzlich verbieten. Sie können lediglich Einfluss darauf nehmen, wie das Gerät installiert wird – also auf die Art der Befestigung oder die Optik – nicht aber ob es installiert werden darf.
Was gilt als „privilegierte Maßnahme"?
Als privilegierte Maßnahme gilt ein Balkonkraftwerk dann, wenn es:
- an einem Balkon, einer Terrasse oder am Dach angebracht wird
- die Bausubstanz nicht dauerhaft verändert oder beschädigt
- rückstandslos entfernt werden kann (reversible Montage)
- den gesetzlichen Anforderungen entspricht (max. 800 W Wechselrichterleistung)
Ein Balkonkraftwerk von Solisar.Solar erfüllt alle diese Voraussetzungen. Wir installieren ausschließlich mit professionellen Halterungssystemen, die keine bleibenden Schäden hinterlassen und vollständig rückbaubar sind.
Muss ich meinen Vermieter trotzdem fragen?
Ja – auch wenn du ein Recht auf die Installation hast, musst du deinen Vermieter vorher informieren und um Zustimmung bitten. Der Unterschied zur alten Rechtslage: Dein Vermieter darf dir die Zustimmung nur noch verweigern, wenn es einen sachlich begründeten Ausnahmefall gibt – zum Beispiel bei einem denkmalgeschützten Gebäude.
In den meisten Fällen muss der Vermieter zustimmen. Er darf lediglich konkrete Anforderungen an die Art der Montage stellen, zum Beispiel:
- Nur bestimmte Halterungstypen verwenden
- Keine Befestigung an der Fassade
- Bestimmte Kabelführungen einhalten
Wie beantrage ich die Genehmigung richtig?
Am besten schriftlich – per E-Mail oder Brief. Dein Schreiben sollte folgende Informationen enthalten:
- Was du installieren möchtest – z.B. „Balkonkraftwerk mit 800 W Wechselrichterleistung und 2 Solarmodulen"
- Wo es installiert wird – Balkon, Terrasse, Flachdach
- Wie es befestigt wird – z.B. mit einer nicht-invasiven Balkonhalterung
- Dass die Installation rückbaubar ist
- Hinweis auf die neue Rechtslage – Verweis auf § 554 BGB (privilegierte Maßnahmen)
Bei Solisar.Solar erhältst du auf Wunsch eine fertige Vorlage für das Genehmigungsschreiben an deinen Vermieter – einfach bei uns anfragen!
Was tun, wenn der Vermieter trotzdem ablehnt?
Wenn dein Vermieter die Zustimmung ohne sachlichen Grund verweigert, hast du folgende Möglichkeiten:
- Schriftlich nachhaken – Bitte um eine schriftliche Begründung der Ablehnung
- Mieterverein einschalten – Der Mieterverein kann prüfen, ob die Ablehnung rechtmäßig ist
- Klage auf Zustimmung – Als letztes Mittel kannst du die Zustimmung gerichtlich durchsetzen
In der Praxis zeigt sich: Die meisten Vermieter stimmen zu, sobald sie verstehen, dass die Installation professionell durchgeführt wird und keine Schäden entstehen. Eine seriöse Installationsfirma wie Solisar.Solar mit nachweisbarem Track Record (über 1.000 Installationen, 4,9 Sterne) schafft hier das nötige Vertrauen.
Welches Balkonkraftwerk eignet sich für Mieter?
Für Mieter empfehlen wir Balkonkraftwerke, die:
- einfach zu montieren und wieder abzubauen sind
- keine bleibenden Spuren hinterlassen
- beim Umzug mitgenommen werden können
Unsere Komplettlösung mit AIKO Neostar 2S+ Solarmodulen (465 W) und der Hopergy Balkonhalterung ist genau dafür konzipiert. Die Halterung wird am Geländer befestigt – ohne Bohren, ohne Beschädigungen. Bei einem Umzug baust du alles einfach ab und nimmst es mit.
Noch mehr Unabhängigkeit bietet das Balkonkraftwerk mit Anker SOLIX Solarbank 3 E2700 Pro Speicher: Du speicherst deinen selbst erzeugten Strom und nutzt ihn auch abends – mit einem Eigenverbrauchsanteil von bis zu 92 %.
Solisar.Solar hilft Mietern in Freiburg und der Region
Wir von Solisar.Solar haben bereits viele Mieter in Freiburg, Emmendingen, Bad Krozingen und der gesamten Region bei der Installation ihres Balkonkraftwerks unterstützt. Wir helfen dir:
- bei der Auswahl des richtigen Systems für deinen Balkon
- mit einer fertigen Vorlage für das Genehmigungsschreiben an deinen Vermieter
- mit professioneller, rückbaubarer Montage
- bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister
Ruf uns einfach an oder schreib uns – wir beraten dich kostenlos und unverbindlich.
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Fazit: Als Mieter hast du 2026 gute Chancen
Die Gesetzesänderung 2024 hat die Situation für Mieter deutlich verbessert. In den meisten Fällen kannst du ein Balkonkraftwerk installieren – du musst deinen Vermieter nur vorher informieren und um Zustimmung bitten. Mit der richtigen Anfrage und einem professionellen Installationspartner wie Solisar.Solar ist der Weg zum eigenen Solarstrom kürzer als du denkst.
